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Tel.: 0176 44 22 11 72

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Sprechzeiten: Mo. - Do.: 8:00 - 18:00
Fr.: 8:00 - 16:00



Voraussetzungen für die häusliche Pflege und Betreuungsdienste


Eigenes Zimmer

Eine wichtige Voraussetzung für die Unterbringung einer Betreuungskraft ist ein eigenes, möbliertes Zimmer.

 

 

Zugang zu Telefon und Internet

 

Während ihres Aufenthalts strebt die Betreuungskraft danach, den Kontakt zu ihren Familienangehörigen und Freunden aufrechtzuerhalten.

 

Malzeitkosten

 

Die Betreuungskraft ist zuständig für die Zubereitung der gemeinsamen Mahlzeiten. Die Kosten für die Lebensmittel werden von Ihnen übernommen.

 

Arbeitszeit

 

Eine „24-Stunden Pflegekraft“ arbeitet nach deutschem Arbeitszeitgesetz durchschnittlich:
      8-10 St. am Tag,
48-60 St. pro Woche, 
       192 St. pro Monat
und hat Anspruch auf Freizeitausgleich, was den Begriff irreführend macht.

Bitte beachten Sie, dass Ihr Angehöriger in dieser Zeit nicht beaufsichtigt wird.