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Ausgeschlossene Leistungen bei der 24 Stunden Pflege


Medizinische Versorgung, die von ambulanten Pflegekräften durchgeführt wird und üblicherweise vom Arzt verordnet wird. Diese Leistungen werden unabhängig vom Pflegegrad von der Krankenkasse bezahlt.

Zu den ausgeschlossenen Leistungen gehören:

 

·     Vorbereiten und Verabreichen von Medikamenten 

·      Enterale Ernährung über die PEG-Sonde

·      Parenterale Ernährung über Port

·      Anziehen von Kompressionstrümpfen

·      Dekubitus-Versorgung

·      Stoma-Versorgung

·      Wechseln von Kathetern

·      Messen des Blutdrucks

·      Wundversorgung

·      Verabreichen von Spritzen 

·      Absaugen 

 

 

Bitte beachten Sie, dass aus versicherungstechnischen und arbeitsrechtlichen Gründen folgende Grundreinigungstätigkeiten nicht übernommen werden können:

  • Schränke ausräumen
  • Gardinen waschen
  • Entrümpelungen
  • Schneeschieben
  • Fenster putzen 

Ausgeschlossene Gartenarbeiten:

• Hecken schneiden

• Rasen mähen

• Unkraut jäten


24-Stunden-Betreuung (Arbeiten)

 

 Festgelegte Pausen und freie Tage sind eine

Grundvoraussetzung für eine erfolgreiche Pflege.